Die Erben können vom Nachlassgericht festgestellt werden – Erbschein, dieser wird dem Erben ausgehändigt, er ist wichtig für bestimmte Formalitäten im Todesfall, denn er erlaubt die Durchführung von Rechtsgeschäften, die das Erbe betreffen.
Der Erbschein muss beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden, bei dem der Verstorbene zuletzt angemeldet war. Sollte nachträglich ein Testament gefunden werden, kann der Erbschein wieder entzogen werden – dies hebt die Erbberechtigung wieder auf.
Die gesetzlichen Regelungen hierzu sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgesetzt.